AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

ChainWing – Technische Drohneninspektionen und Dokumentation

Stand: 10. Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen

ChainWing
Inhaber: Helmuth Graf von Moltke
Prinz-Carl-Anlage 8a
67549 Worms
Deutschland

E-Mail: info@chainwing.de

– nachfolgend „ChainWing“ – und ihren Auftraggebern über die Erbringung von Drohnendienstleistungen, technischen Inspektionen, Vermessungen und Dokumentationsleistungen.

(2) Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB), soweit keine abweichenden Regelungen getroffen werden.

(3) Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

(4) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn ChainWing ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt.

§ 2 Leistungen und Vertragsgegenstand

(1) ChainWing bietet insbesondere folgende Dienstleistungen an:

  • Drohnengestützte Sichtprüfungen und technische Inspektionen

  • Photovoltaik-Thermografie und Zustandsanalysen

  • Dachinspektionen und Dachaufmaße

  • Industrie- und Infrastrukturinspektionen

  • Baustellen- und Baufortschrittsdokumentationen

  • Photogrammetrie, Mapping und digitale Vermessung

  • Luftbild- und Videoaufnahmen

  • Technische Bildauswertungen, Messdatenerfassung und Inspektionsberichte

(2) Der konkrete Leistungsumfang einschließlich Untersuchungsmethode, Untersuchungsgebiet, Lieferumfang, Dateiformaten und vereinbarten Ergebnissen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Auftragsvereinbarung.

(3) Nicht ausdrücklich vereinbarte Zusatzleistungen sind nicht Bestandteil des Auftrags und werden nur nach entsprechender Vereinbarung erbracht.

(4) ChainWing ist berechtigt, geeignete und qualifizierte Subunternehmer zur Vertragserfüllung einzusetzen. Die vertragliche Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber bleibt hiervon unberührt.

§ 3 Angebot und Vertragsschluss

(1) Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

(2) Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines verbindlichen Angebots oder durch eine entsprechende Auftragsbestätigung zustande.

(3) Unverbindliche Anfragen und Terminanfragen stellen noch keine Auftragserteilung dar.

(4) Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs sowie zusätzliche Leistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

(5) Diese AGB gelten für einen Auftrag, soweit sie wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen wurden.

§ 4 Durchführung, Flugsicherheit und Termine

(1) ChainWing führt Drohneneinsätze unter Beachtung der jeweils geltenden luftrechtlichen Vorschriften und erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen durch.

(2) Voraussetzung für die Durchführung sind insbesondere geeignete Wetter- und Sichtbedingungen, ein sicherer Betriebsbereich, die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen und die technischen Einsatzmöglichkeiten.

(3) ChainWing entscheidet im Rahmen der geltenden Vorschriften und der eigenen fachlichen Verantwortung über die sichere Durchführung des Drohnenbetriebs.

(4) Kann ein Einsatz aufgrund ungünstiger Wetterbedingungen, behördlicher Beschränkungen, fehlender erforderlicher Freigaben, technischer Sicherheitsrisiken oder anderer nicht von ChainWing zu vertretender Umstände nicht sicher oder rechtmäßig durchgeführt werden, kann der Einsatz verschoben werden.

(5) Die Vertragsparteien stimmen in diesem Fall nach Möglichkeit einen geeigneten Ersatztermin ab. Gesetzliche Ansprüche und Rechte, insbesondere bei Verzögerungen oder Unmöglichkeit, bleiben unberührt.

(6) ChainWing ist nicht verpflichtet, rechtswidrige oder sicherheitstechnisch nicht vertretbare Flüge durchzuführen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugangsmöglichkeiten rechtzeitig zur Verfügung, soweit diese in seinem Verantwortungsbereich liegen.

(2) Hierzu gehören, sofern für den Auftrag erforderlich:

  • Zugang zum Inspektionsobjekt

  • Angaben zu Gefahrenstellen und betrieblichen Sicherheitsanforderungen

  • Relevante technische Unterlagen und Anlageninformationen

  • Kontaktdaten verantwortlicher Personen vor Ort

  • Erforderliche Zustimmungen zur Nutzung von Grundstücken oder Betriebsflächen

(3) Der Auftraggeber hat ChainWing über ihm bekannte besondere Gefahren, Zugangsbeschränkungen und sonstige einsatzrelevante Umstände zu informieren.

(4) Bei PV-Thermografie sorgt der Auftraggeber im Rahmen seiner Möglichkeiten und der getroffenen Vereinbarung für die erforderlichen Betriebsbedingungen der Anlage.

(5) Kommt der Auftraggeber erforderlichen Mitwirkungspflichten nicht nach, können daraus resultierende Verzögerungen und nachweisbare Mehraufwendungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt werden.

(6) Die Verantwortung von ChainWing für die sichere und rechtmäßige Durchführung der eigenen Leistungen bleibt hiervon unberührt.

§ 6 Technische Inspektionen und Messbedingungen

(1) Technische Inspektionen werden anhand der vereinbarten Prüfmethoden und unter Berücksichtigung der zum Untersuchungszeitpunkt vorhandenen Bedingungen durchgeführt.

(2) Thermografische Untersuchungen können insbesondere durch Einstrahlung, Wind, Bewölkung, Umgebungstemperatur, Reflexionen, Oberflächenbeschaffenheit und Anlagenbetrieb beeinflusst werden.

(3) Die Untersuchung beschränkt sich auf die mit den vereinbarten Methoden technisch und tatsächlich erfassbaren Bereiche und Merkmale.

(4) Eine vollständige Erkennung sämtlicher Schäden, verdeckter Mängel oder technischer Defekte ist nur geschuldet, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.

(5) Drohneninspektionen ersetzen keine gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen, elektrischen Messungen, statischen Untersuchungen oder sonstigen Fachprüfungen, sofern diese nicht ausdrücklich Bestandteil der vereinbarten Leistung sind.

(6) Messgenauigkeiten, Toleranzen und besondere Prüfstandards gelten nur im jeweils vereinbarten Umfang.

(7) Vereinbarte Qualitätsanforderungen sowie gesetzliche Mängelrechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

§ 7 Preise, Rechnungsstellung und Zahlung

(1) Maßgeblich sind die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise.

(2) Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer angegeben. Gegenüber Unternehmern können Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer vereinbart werden.

(3) Anfahrtskosten, Reisekosten und zusätzliche Aufwendungen werden nur gesondert berechnet, soweit dies vertraglich oder gesetzlich vorgesehen ist.

(4) Soweit keine andere wirksame Vereinbarung getroffen wurde, gelten die gesetzlichen Regelungen zur Vergütung und Fälligkeit. Insbesondere bleiben die Vorschriften über die Abnahme von Werkleistungen unberührt.

(5) Für größere Projekte, wiederkehrende Inspektionen und langfristige Dokumentationsaufträge können individuelle Zahlungspläne oder Abschlagszahlungen vereinbart werden.

(6) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 8 Terminabsagen und Vertragsbeendigung

(1) Terminverschiebungen können von beiden Vertragsparteien angefragt und einvernehmlich vereinbart werden.

(2) Eine Kündigung, ein Rücktritt oder eine sonstige Beendigung des Vertrags richtet sich nach den individuellen Vereinbarungen und den gesetzlichen Vorschriften.

(3) Vergütungsansprüche für bereits erbrachte Leistungen sowie etwaige Ansprüche aufgrund einer Vertragsbeendigung bestimmen sich nach dem jeweiligen Vertragstyp und den gesetzlichen Regelungen.

(4) Entstehen durch vom Auftraggeber zu vertretende Umstände zusätzliche Aufwendungen, können entsprechende Ansprüche nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften bestehen.

(5) Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

§ 9 Arbeitsergebnisse, Nutzungsrechte und Datenverwendung

(1) ChainWing stellt dem Auftraggeber die vertraglich vereinbarten Arbeitsergebnisse zur Verfügung. Dazu können insbesondere Fotografien, Videos, Wärmebilder, Messdaten, Orthofotos, digitale Modelle, Pläne und Inspektionsberichte gehören.

(2) Umfang, Datenformate, Auflösung und Art der Bereitstellung richten sich nach der individuellen Leistungsvereinbarung. Die Herausgabe sämtlicher Roh- und Originaldaten ist nur geschuldet, soweit sie vereinbart wurde.

(3) Soweit an den Arbeitsergebnissen urheberrechtliche oder sonstige Schutzrechte bestehen, erhält der Auftraggeber die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen einfachen Nutzungsrechte, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(4) Der Auftraggeber darf die gelieferten Ergebnisse für den vereinbarten Zweck verwenden und im dafür erforderlichen Umfang an Projektbeteiligte, technische Dienstleister, Sachverständige, Anlagenbetreiber oder sonstige berechtigte Empfänger weitergeben.

(5) Eine eigenständige kommerzielle Weiterveräußerung geschützter Arbeitsergebnisse als Datenprodukt oder eine darüber hinausgehende Lizenzierung bedarf einer gesonderten Vereinbarung, soweit dem keine vorrangigen Vereinbarungen oder gesetzlichen Rechte entgegenstehen.

(6) ChainWing kann selbst erstellte Projektdaten und Arbeitsergebnisse nach Projektabschluss im rechtlich zulässigen und erforderlichen Umfang aufbewahren, insbesondere zur Vertragserfüllung, Qualitätssicherung, technischen Nachvollziehbarkeit, Erfüllung gesetzlicher Pflichten und Durchsetzung oder Abwehr rechtlicher Ansprüche. Gesetzliche Löschpflichten und Aufbewahrungsfristen bleiben unberührt.

(7) ChainWing darf allgemeine technische Erkenntnisse, eigene Prüfmethoden sowie rechtmäßig anonymisierte und nicht vertrauliche Auswertungen zur Verbesserung interner Arbeitsabläufe, Prüfverfahren und Softwarelösungen verwenden, soweit dadurch keine entgegenstehenden Rechte, Datenschutzbestimmungen oder Geheimhaltungspflichten verletzt werden.

(8) Eine darüber hinausgehende Verwendung identifizierbarer oder vertraulicher Projektdaten zum Training oder zur Entwicklung von KI-Systemen erfolgt nur auf Grundlage einer hierfür ausreichenden rechtlichen Berechtigung und gegebenenfalls gesonderten Vereinbarung.

(9) Die öffentliche Verwendung projektbezogener Aufnahmen oder Daten zu Werbe-, Marketing- und Referenzzwecken, insbesondere auf Websites, in sozialen Medien oder in Fallstudien, erfolgt nur, soweit die erforderlichen Rechte und Freigaben vorliegen.

(10) Rechte Dritter, personenbezogene Daten, Geschäftsgeheimnisse sowie ausdrücklich vereinbarte Vertraulichkeits- und Nutzungsbeschränkungen bleiben unberührt.

§ 10 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) ChainWing behandelt vertrauliche betriebliche Informationen des Auftraggebers vertraulich und verwendet sie nur im rechtlich und vertraglich zulässigen Umfang.

(2) Eine Weitergabe vertraulicher Informationen erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich, vom Auftraggeber gestattet oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

(3) Personenbezogene Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung von ChainWing.

(4) Besondere Anforderungen an Vertraulichkeit, Datensicherheit, Aufbewahrung und Löschung können individuell vereinbart werden.

§ 11 Gewährleistung und Haftung

(1) ChainWing erbringt die vertraglich geschuldeten Leistungen mit der vereinbarten Beschaffenheit und erforderlichen fachlichen Sorgfalt.

(2) Für Mängel gelten die gesetzlichen Rechte entsprechend dem jeweiligen Vertragstyp.

(3) ChainWing haftet nach den gesetzlichen Vorschriften insbesondere für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer von ChainWing zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen.

(4) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit gesetzlich zulässig. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

(5) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(6) Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften und die Haftung aufgrund ausdrücklich übernommener Garantien bleiben unberührt.

§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbrauchern kann bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.

(2) Informationen über Voraussetzungen, Fristen, Ausübung und Folgen des Widerrufs enthält die gesonderte Widerrufsbelehrung von ChainWing.

(3) Der Beginn der Leistungserbringung während der Widerrufsfrist sowie ein mögliches Erlöschen des Widerrufsrechts richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

(4) Gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.

§ 13 Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften, die nach den gesetzlichen Kollisionsregeln anwendbar sind, bleiben unberührt.

(2) Für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird Worms als Gerichtsstand vereinbart, soweit gesetzlich zulässig.

(3) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

(4) Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt.

(5) Änderungen dieser AGB wirken nicht automatisch auf bereits bestehende Verträge. Hierfür bedarf es einer wirksamen Vereinbarung.